Technische Überprüfungen
Gemäß der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bzw. BetrSichV sind Sie verpflichtet für bestimmte Arbeitsmittel jährliche technische Überprüfungen durchführen zu lassen.
Als Ingenieurbüro für Maschinenbau bin ich befähigt wiederkehrende technische Überprüfungen gemäß AM VO 8 und Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen gemäß AM VO 9 von technischen Arbeitsmittel vorzunehmen.
Mit meiner Befähigung biete ich dieses Prüfservice für unsere lokalen Betriebe im näheren Umkreis an. Als Einzugsgebiete gelten hier Betriebe aus den Bezirken: Baden, Mödling, Wiener Neustadt, Lilienfeld, St. Pölten an. Ganz nach dem Grundsatz „Fahr nicht fort, kauf im Ort!“
Für folgende Arbeitsmittel biete ich technische Überprüfungen an:
- Seilwinden, Bauzüge, sonstige Hebevorrichtungen, kraftbetätigte Arbeitsmittel zum Heben von Lasten oder Personen
- Sektionaltore, Schnelllauftore, Schiebetore, Hubtore, Falltore
- Drehtüren, Karusselltüren
- KFZ Hebebühnen, Hubtische, Verladerampen
- Spritzgussmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
- Überprüfung von Leitern
Bei der Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel richte ich mich an die geltenden Normen. Der minimale Prüfinhalt umfasst folgende Punkte:
- Prüfung von verschleißbehafteten Komponenten wie Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln
- Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen wie Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen
- Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warn- und Signaleinrichtungen, Verriegelungen
Für eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Pflichten erhalten Sie nach erfolgter Prüfung einen Prüfbefund gemäß der gesetzlichen Anforderungen.
Mit größter Sorgfalt für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer!
Wenn Sie mein Prüfservice in Anspruch nehmen wollen, zögern Sie nicht und nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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